Tiefer Wunsch der selbstbestimmten Aufbewahrung der Urne

Eine helle Urne steht auf der Fensterbank. Ein paar bunt bemalte Steine liegen daneben, zusammen mit einem wilden Blumenstrauß aus dem Garten. Der Geruch von frischem Kaffee liegt in der Luft. Rosemarie sitzt in ihrem Sessel und streichelt über die Urne.

Sie haben sich versprochen, sich nie zu trennen und immer füreinander da zu sein. Beste Freunde seit mehr als 50 Jahren. Gemeinsam lebten sie in ihrer Alters-WG. Anna ist nicht mehr da, sie ist gegangen. Nach einem langen Kampf gegen den Krebs hat sie sich gewünscht nach hause zurückzukehren.

Warum sollte man die Urne behalten wollen ?

Viele Menschen haben den tiefen Wunsch nach ihrem Ableben wieder nach Hause zurückzukehren und bei der Familie zu verweilen. Familie und Freunde teilen das Gefühl. Es fühlt sich richtig an, einen geliebten Menschen nah zu wissen und bei sich zu haben, sie möchten sich nicht vorschreiben lassen, wo und ob beigesetzt wird. Auch für das Begreifen und Verarbeiten des Verlusts und der Trauer ist ein persönlicher Ort hilfreich, schenkt Wärme und Geborgenheit.

Ist es erlaubt die Urne mit nach Hause zu nehmen?

In Deutschland gilt grundsätzlich die Friedhofspflicht, diese besagt, dass eine verstorbene Person auf dem Friedhof beigesetzt wird. Davon ausgenommen sind die Seebestattung und die Waldbestattung. Aufgrund dieser Regelung ist es nicht möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen. Im deutschen Raum wird die Urne nach der Kremation auf dem Friedhof, der See oder dem Wald beigesetzt.

Die Urne darf den Angehörigen nicht ausgehändigt werden, sondern verweilt im Anschluss an die Kremation bis zur Beisetzung bei dem Bestatter. Das Bestattungsrecht wird in Deutschland auf Länderebene geregelt. Ein kultureller Wandel ist jedoch zu erkennen und so wird bereits seit einigen Jahren über Lockerungen in der Rechtsprechung diskutiert. Es gibt heute bereits Anpassungen in einigen Bundesländern. Allen voran hat Bremen vor einigen Jahren das Bestattungsgesetz angepasst. In Bremen ist es möglich, dass die Urne den Angehörigen ausgehändigt wird und auch auf einem privaten Gelände verteilt werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass die verstorbene Person in Bremen gemeldet war und zu Lebzeiten schriftlich festgehalten hat, dass es sich hierbei um ihren Wunsch handelt. Des Weiteren sollte eine Person bestimmt werden, die die Totenfürsorge übernimmt und der Ort, an dem man gerne verstreut werden möchte.

Eine letzte Ruhestätte im Eigenheim

Die Urne kann so auch zusammen mit den Urnen der geliebten Haustiere gestellt werden

Wie hoch sind die Kosten, wenn ich mich zum Beispiel für eine Einäscherung oder Überführung in die Schweiz entscheide?

Die Kosten hängen davon ab für welches Nachbarland und welche Möglichkeiten man sich entscheiden möchte. Wir beraten Sie gerne, was möglich ist und wie wir ihre Wünsche umsetzen können. Die Kosten liegen preislich zwischen 4.800€ und 15.000€. Im Durchschnitt liegt der Preis bei 6.500€.

Die Grundkosten unserer Leistung setzen sich wie folgt zusammen:

Bestatter LeistungPreis
Beratung und Trauerbegleitung 24/7✔️
Aufbewahrung Klimaraum✔️
Erledigung aller Formalitäten (Beurkundung und Abmeldung)✔️
Abholung und Überführung✔️
Totenfürsorge (Körperpflege und Einkleiden)✔️
Heller Naturholzsarg✔️
Gesamtpreis3.250€
Aufbauende, individuelle LeistungPreis
Kremation Norddeutschland, sowie Urnentransport und Aufbewahrungab 500€
Kremation z.B in der Schweizab 900€
Individueller Truhensargab 225€
Schmuckurne oder Seeurneab 180€
Friedhofsgebühren in der Schweizab 432€
AbschiedsfeierPreis
Freie(r) Trauerredner(in)ab 495€
Floristik (Blumensträuße, Kränze, Gesteck, Streublätter)ab 200€
Musikalische Begleitungab 225€
Traueranzeige & Einladungen180€
Abschiedsfeier (20 Gäste)ab 500€
Eventlocationab 100€

Welche Möglichkeiten gibt es, die Urne mit nach Hause zu nehmen?

Die Friedhofspflicht besagt, dass es einen festen Bestattungsort gibt. Dieser Ort muss jedoch nicht in Deutschland liegen. So bieten viele Nachbarländer die Möglichkeit, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder nach Wunsch auch zu verstreuen. Diese Länder sind deutlich liberaler in der Gesetzeslage. Folgende Länder bieten sich hierfür sehr gut an, da dort keine Beisetzungspflicht besteht: Die Niederlande, Tschechien und insbesondere die Schweiz.

In der Schweiz gibt es keine Friedhofspflicht. Die Angehörigen dürfen die Urne mit nach Hause nehmen und für eine nicht regulierte Trauerzeit bei sich Zuhause verwahren. Sollten sie sich doch für eine Beisetzung der Urne entscheiden, so gibt es in der Schweiz besondere Bestattungsformen oder auch die Möglichkeit die Asche in der Natur zu verstreuen. Die Almwiesenbestattung gewinnt immer größerer Beliebtheit. Dabei können die Angehörigen die Asche auf einer offenen, wilden Almwiese verstreuen.

Viele Menschen entscheiden sich mittlerweile für eine Einäscherung im Ausland, die ermöglicht, dass die Urne im Anschluss an die Angehörigen ausgehändigt werden darf. Die Kremation kann auch in Deutschland stattfinden und man entscheidet sich für eine Grabstätte in der Schweiz und übernimmt die Überführung dorthin selbst. In dem Fall pachtet man eine kleine Grabstätte in der Schweiz.

Wir beraten sie gerne, welche Möglichkeiten es gibt und wie wir ihrem Wunsch nachkommen können. Wir unterstützen sie bei der Organisation, als auch der möglichen Überführung ins Ausland. Sie sind nicht alleine!

Was sind die Vorteile einer Urnenbeisetzung?

  • Selbst Bestimmt – Die freie Wahl zu haben, wo man nach dem Ableben sein möchte
  • Unterstützung für die Trauernden – Zu wissen, dass die geliebte Person weiterhin “da ist”, hilft den Angehörigen zu verarbeiten und den Tod zu begreifen
  • Flexibilität – Man kann sich zu einem späteren Zeitpunkt immer noch für eine Beisetzung entscheiden

Was sind die Nachteile einer Seebestattung?

  • Legale Hürde  – In Deutschland besteht weiterhin eine Friedhofspflicht. Die Ausgabe der Urne ist in Deutschland nur in Bremen möglich. Ansonsten muss der Weg über das Ausland gewählt werden
  • Kosten – Der Weg über das Ausland ist häufig mit mehr Kosten und Aufwänden verbunden

Vorteile

  • Naturverbunden und ökologisch nachhaltig.
  • Vergleichsweise kostengünstig.
  • Es entfällt die Grabpflege.
  • Es können in der Nordsee freie Koordinaten bestimmt werden.
  • Fast überall auf der Erde möglich

Nachteile

  • Einäscherung ist Vorraussetzung.
  • Nicht überall möglich.
  • Grab kann nicht geschmückt werden.
  • Für ältere Angehörige schwer zu erreichen.
  • Das Grab kann im Anschluss nicht umgesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Sie Asche eines Menschen wiegt im Durchschnitt etwa Zwei bis Vier Kilo. Zusammen mit Aschebehälter und Urne wiegt also alles zusammen etwa Fünf bis 6 Kilo

Die Asche darf in Deutschland nicht frei verstreut werden. Es gibt jedoch einige wenige Bundesländer in denen sogenannten Aschewiesen auf dem Friedhof geschaffen wurden. Hier ist es möglich die Asche anonym verstreuen zu lassen. Auf den Friedhöfen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist dies möglich. In Bremen darf die Asche unter bestimmten Voraussetzung sogar auf privaten Geländen verstreut werden.

In Deutschland wird seit vielen Jahren über eine Lockerung der Bestattungspflicht diskutiert. Angehörige äußern zunehmend den Wunsch, die Bestattungsform, Abschiednahme und auch die Verstreuung der Asche frei zu wählen. Eine Ausnahme bildet seit 2015 das Bundesland Bremen, sowie Nordrhein-Westfalen. Die Asche darf hier unter bestimmten Voraussetzungen auf privaten Grundstücken und öffentlichen Flächen, beispielsweise einem Friedhofsgelände, verstreut werden.

Eine Urne ist durchschnittlich 30 bis 40 cm Hoch und hat einen Durchmesser von 20 bis 30 cm