Asche verstreuen auf dem Jakobsweg?

Mit einem Rucksack bepackt macht er sich auf dem Weg. Das Meeresrauschen im Ohr, gestärkt durch das warme, Sonnenlicht – Eine sehr emotionale Reise beginnt hier und jetzt, auf dem Jakobsweg nach Santiago de Compostela. Es war Reinholds letzter Wunsch. “Ich möchte, dass Du mit mir auf Reisen gehst. Nimm mich mit und verteile mich überall wo es schön ist:” Er pilgert den 300 Kilometer langen Weg von Portugal nach Spanien und erweist seinem Vater die letzte Ehre. Seine Energie geht nicht verloren, sie verändert nur ihre Form.

Das verstreuen der Asche

Ist sehr gefragt und in Deutschland mit bürokratischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden

Darf ich die Asche verstreuen?

Viele Menschen wünschen sich nach Ihrem Ableben nirgendwo “verweilen” zu müssen oder beigesetzt zu werden, sondern dass ihre Überreste den Weg zu den vier Elementen finden. Durchs Feuer, zurück zur Erde, dem Wasser und der Luft. Die Vorstellung als Staub und Asche an einen Ort ihrer Wahl verteilt zu werden, schenkt Ihnen Hoffnung und das Gefühl von Selbstbestimmung.

In Deutschland gilt grundsätzlich die Beisetzungspflicht, die dafür sorgt, dass es hier im Lande nicht erlaubt ist, die Urne mit nach Hause zu nehmen und die Asche zu verstreuen. Der Hintergrund ist die Totenruhe, die es zu schützen gilt.Nach der Kremation, auch Einäscherung genannt, muss die Urne auf dem Friedhof, der See oder dem Wald beigesetzt werden.

Die Urne darf den Angehörigen nicht ausgehändigt werden, sondern verweilt nach der Kremation bei Ihrem Bestatter bis zur Beisetzung. Das Bestattungsrecht wird in Deutschland auf Bundesländerebene geregelt. Ein kultureller Wandel ist jedoch zu erkennen und so wird seit einigen Jahren über Lockerungen in der Rechtsprechung diskutiert.

Es gibt heute bereits Anpassungen in einigen Bundesländern. Allen voran hat Bremen vor einigen Jahren das Bestattungsgesetz angepasst. In Bremen ist es demnach möglich, dass Angehörigen die Urne ausgehändigt wird und auch auf einem privaten Gelände beigesetzt werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass der oder die Verstorbene in Bremen gemeldet war und zu Lebzeiten schriftlich festgehalten hat, dass es sich hierbei um seinen Wunsch handelt und er nicht auf einem Friedhof bestattet werden möchte. Des Weiteren sollte eine Person bestimmt werden, die die Totenfürsorge übernimmt, sowie ein Wunschort, an dem die Asche verstreut werden darf.

Es ist in Deutschland also grundsätzlich noch nicht erlaubt, die Urne zu behalten und die Asche zu verteilen. Es gibt jedoch alternative Wege, die in Nachbarländern möglich sind. Gerne beraten wir sie, welche Optionen es gibt und wie Ihre Vorstellung und Wünsche umsetzt werden können. Wir schreiben Selbstbestimmung groß!

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Ist es erlaubt die Urne mit nach Hause zu nehmen?

In Deutschland herrscht grundsätzlich eine Friedhofspflicht, die dafür sorgt, dass es hier im Lande nicht erlaubt ist, die Urne mit nach Hause zu nehmen. Nach der Einäscherung muss die Urne auf dem Friedhof, der See oder dem Wald beigesetzt werden.

Die Urne darf den Angehörigen nicht ausgehändigt werden, sondern verweilt nach der Kremation beim Bestatter bis zur Beisetzung. Das Bestattungsrecht wird in Deutschland auf Bundeslandebene geregelt. Ein kultureller Wandel ist jedoch zu erkennen und so wird bereits seit einigen Jahren über Lockerungen in der Rechtsprechung diskutiert. Es gibt heute bereits Anpassungen in einigen Bundesländern. Allen voran hat Bremen vor einigen Jahren das Bestattungsgesetz angepasst. In Bremen ist es möglich, dass die Urne den Angehörigen ausgehändigt wird und auch auf einem privaten Gelände verteilt werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass der oder die Verstorbene in Bremen gemeldet war und zu Lebzeiten schriftlich festgehalten hat, dass es sein oder ihr Wunsch ist, nicht auf dem Friedhof beigesetzt zu werden. Des Weiteren sollte eine Person, die die Totenfürsorge übernimmt bestimmt werden, sowie ein Wunschort, an dem die Asche verstreut werden darf.

Mehr zu dem Thema hier.

Wie hoch sind die Kosten, wenn ich den Weg über Nachbarländer gehe?

Die Kosten hängen davon ab für welches Nachbarland und welche Möglichkeit man sich entscheiden möchte. Gerne helfen wir Ihnen und finden gemeinsam eine Lösung, was sich am Besten für Sie anfühlt.

Die Grundkosten unserer Leistung setzen sich wie folgt zusammen:

Bestatter LeistungPreis
Beratung und Trauerbegleitung 24/7✔️
Aufbewahrung Klimaraum✔️
Erledigung aller Formalitäten (Beurkundung und Abmeldung)✔️
Abholung und Überführung✔️
Totenfürsorge (Körperpflege und Einkleiden)✔️
Heller Naturholzsarg✔️
Gesamtpreis3.250€
Aufbauende, individuelle LeistungPreis
Kremation Norddeutschland, sowie Urnentransport und Aufbewahrungab 500€
Kremation z.B in der Schweizab 900€
Individueller Truhensargab 225€
Schmuckurne oder Seeurneab 180€
Friedhofsgebühren in der Schweizab 432€
AbschiedsfeierPreis
Freie(r) Trauerredner(in)ab 495€
Floristik (Blumensträuße, Kränze, Gesteck, Streublätter)ab 200€
Musikalische Begleitungab 225€
Traueranzeige & Einladungen180€
Abschiedsfeier (20 Gäste)ab 500€
Eventlocationab 100€

Welche Möglichkeiten gibt es, die Asche zu verstreuen?

In der Schweiz, Tschechien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden herrschen andere Gesetze und die Bestattungspflicht ist zum Teil aufgehoben. In der Schweiz gibt es keine Bestattungspflicht dadurch kann die Asche frei im Wald, auf Almwiesen oder in einem Fluss verstreut werden. Die schweizer Gesetze ermöglichen die Mitnahme der Urne für die Dauer der Trauerbewältigung, der Zeitraum ist nicht definiert oder zeitlich begrenzt. Die Menschen sind so sehr frei und selbstbestimmt im Bezug auf Ihr Lebensende und auch der Abschiednahme und Trauerbewältigung der Angehörigen. Die Schweiz ermöglicht Angehörigen so eine Vielzahl von Möglichkeiten der alternativen Bestattungsformen. Auch in Tschechien und den Niederlanden herrschen weniger strikte Bestattungsgesetze, die alternative Bestattungsformen und die Verstreuung der Asche unter Umständen ermöglichen.

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Kremation in den Nachbarländern, weil diese es ihnen ermöglicht, dass die Urne ausgehändigt werden darf. Eine Verlagerung der Kremation ins Ausland, befreit grundsätzlich nicht von der Friedhofspflicht, die in Deutschland herrscht, sollte die Urne wieder eingeführt werden – Sie schafft jedoch Optionen.

Es gibt weitere alternative Möglichkeiten. So kann die Kremation auch in Deutschland stattfinden, da wir mit langjährigen Partnern in der Schweiz kooperieren. Die Urne wird in die Schweiz überführt und kann dort von den Angehörigen verstreut werden.

Wir beraten und unterstützen sie gerne. Sie sind nicht alleine mit diesem Wunsch!

Was sind die Vorteile beim Verstreuen der Asche?

  • Selbstbestimmt und frei – Die freie Wahl zu haben, wo man nach dem Ableben sein möchte ist für viele menschen ein essentieller Wunsch.
  • Flexibilität – Es kann sowohl ein Teil der Asche verteilt werden, als auch der andere Teil beigesetzt, oder gar ein Diamant daraus gepresst werden.
  • Zeitliche Unabhängigkeit. Vielleicht weis man noch gar nicht, wo die Asche beigesetzt werden soll. Bei der verstreuung hat man für diese Entscheidung unbegrenzt Zeit.

Was sind die Nachteile beim Verstreuen der Asche?

  • Legale Hürde  – In Deutschland besteht weiterhin eine Friedhofspflicht. Die Ausgabe der Urne ist in Deutschland mit bürokratischem Aufwand verbunden. Ansonsten muss der Weg über das Ausland gewählt werden.
  • Zu bedenken ist, das nicht alle Angehörigen Zugang zu der verstreuten Asche haben. Für ein barriereloses Gedenken, wäre eine feste und öffentlich bekannte Grabstelle besser.
  • Kosten – Der Weg über das Ausland ist häufig mit mehr Kosten und Aufwande verbunden.

Vorteile

  • In vielen europäischen Ländern erlaubt.
  • Naturverbunden und ökologisch nachhaltig.
  • Vergleichsweise kostengünstig.
  • Es entfällt die Grabpflege.
  • Fast überall auf der Erde möglich.

Nachteile

  • In Deutschland mit juristischen und bürokratischen Hindernissen verbunden.
  • Nicht überall möglich.
  • Grab kann nicht geschmückt werden.
  • Für ältere Angehörige schwer zu erreichen.
  • Das Grab kann im Anschluss nicht umgesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen

In der Schweiz ist sowohl der Besitz der Urne für die unbegrenzte Zeit der Trauerverarbeitung möglich, als auch das Verstreuen der Asche. Es besteht also die Möglichkeit ein Teil der Asche aufzubewahren und den anderen Teil nach Wunsch zu verstreuen. Auch besteht die Möglichkeit aus einem kleinen Teil der Asche einen Diamanten (Diamantenbestattung) zu pressen. Info: Wenn die Asche des oder der Verstorbenen wieder eingeführt werden soll, besteht in Deutschland grundsätzlich weiterhin Bestattungspflicht.

Im Anschluss an die Kremation wiegt die Asche eines Menschens im Durchschnitt zwischen zwei und vier Kilo. Die Asche besteht hauptsächlich aus den Knochen die nach der Einäscherung übrig bleiben.

Bei der Kremation wird der Holzsarg in einem Kremationsofen bei einer durchschnittlichen Temperatur von 850 Grad verbrannt. Innerhalb des Verbrennungsprozesses fängt zuerst der Holzsarg Feuer, im Anschluss Haare und die Haut, sowie die Muskeln, zuletzt die Weichteile und am Ende verkalken die Knochen. Wenn die Einäscherung abgeschlossen ist werden die übrig gebliebenen Knochen und Zähne gemahlen und in die Aschekapsel gefüllt. Diese wird von den Krematoriumsmitarbeiter verschlossen und an den Bestatter überführt.

Die Asche darf in Deutschland nicht frei verstreut werden. Es gibt jedoch einige wenige Bundesländer in denen sogenannten Aschewiesen auf dem Friedhof geschaffen wurden. Hier ist es möglich die Asche anonym verstreuen zu lassen. Auf den Friedhöfen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist dies möglich. In Bremen darf die Asche unter bestimmten Voraussetzung sogar auf privaten Geländen verstreut werden.

Die Asche besteht aus kleinen Staubpartikeln, aber auch Knochen Partikeln, die sich in ihrer Struktur noch erkennen lassen. Die Asche fühlt sich leicht an und beim Verstreuen sieht man sowohl eine kleine Staubwolke, die vom Wind davongetragen wird, als auch kleine Partikel die zu Boden sinken. Die Asche riecht neutral und ein wenig nach Kreide. 

In anderen Ländern, beispielsweise der Schweiz, Tschechien, Frankreich und den Niederlanden herrschen andere Gesetze und die Bestattungspflicht ist zum Teil aufgehoben. In der Schweiz herrscht keine Beisetzungspflicht, dadurch kann die Asche frei im Wald, auf Almwiesen oder in einem Fluss verstreut werden. Die schweizer Gesetze ermöglichen die Mitnahme der Urne für die Dauer der Trauerbewältigung und um eine Wunschabschiednahme zu ermöglichen. Die Dauer der Abschiednahme ist jedoch nicht definiert. Es herrschen hier kaum Einschränkungen, wie mit Urne und der Asche umgegangen werden muss. Die Schweiz ermöglicht Angehörigen so eine Vielzahl von Möglichkeiten der alternativen Bestattungsformen. Auch in Tschechien und den Niederlanden herrschen weniger strikte Bestattungsgesetze, die alternative Bestattungsformen und die Verstreuung der Asche ermöglichen. 

In Deutschland wird seit vielen Jahren über eine Lockerung der Bestattungspflicht diskutiert. Angehörige äußern zunehmend den Wunsch, die Bestattungsform, Abschiednahme und auch die Verstreuung der Asche frei zu wählen. 

Eine Ausnahme bildet seit 2015 das Bundesland Bremen, sowie Nordrhein-Westfalen. Die Asche darf hier unter bestimmten Voraussetzungen auf privaten Grundstücken und öffentlichen Flächen, beispielsweise einem Friedhofsgelände, verstreut werden.

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